Schutz der Arbeitnehmer vor chemischen Stoffen und CMR-Stoffen – Neue Vorschriften in Luxemburg

Die großherzogliche Verordnung vom 16. Juli 2026 zur Stärkung des Schutzes der Arbeitnehmer vor Risiken durch chemische Stoffe und CMR-Stoffe am Arbeitsplatz wurde soeben im Mémorial A veröffentlicht. Sie setzt eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2024 über Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate (Richtlinie (EU) 2024/869) in luxemburgisches Recht um und ändert die beiden bestehenden nationalen Verordnungen zu chemischen Arbeitsstoffen bzw. CMR-Stoffen.

Die Einzelheiten der Verordnung finden Sie hier.