Entscheidungen zur Stoffbewertung werden demnächst veröffentlicht
Bis zum 19. März 2025 werden die Mitgliedstaaten 10 Stoffbewertungen abschließen.
Die ECHA wird den Registranten die endgültigen Entscheidungsentwürfe zusenden. Die Registranten haben dann 30 Tage Zeit, um ihre Kommentare zum Entscheidungsentwurf einzureichen.
Für sieben Entscheidungsentwürfe werden zusätzliche Informationen benötigt, um die festgestellten Bedenken zu klären. Diese Stoffe sind:
- Tetradecamethylhexasiloxan, bewertet von Spanien;
- 2,4,6-Tribromphenol, bewertet von Frankreich;
- 4,4'-Isopropylidenbis[2-allylphenol], bewertet von Dänemark;
- 2,2'-[(1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxy)]bisethyl-diacetat, bewertet von Dänemark;
- (1-Methylethyliden)bis(4,1-phenylenoxy-3,1-propandiyl)bismethacrylat, bewertet von Dänemark;
- 3,3'-[Methylenbis(oxymethylen)]bisheptan, bewertet von Irland; und
- 4-(1-Methyl-1-phenylethyl)-N-[4-(1-methyl-1-phenylethyl)phenyl]anilin, bewertet von Schweden.
Für die verbleibenden drei Entscheidungsentwürfe sind keine weiteren Informationen erforderlich.
- Dioctylzinnoxid, bewertet von Österreich;
- Tetranatrium-N,N-bis(carboxylatomethyl)-L-glutamat, bewertet von Frankreich; und
- 4,4'-Isopropylidendi-2,6-xylol, bewertet von Dänemark.