Aktualisierung mehrerer Anlagen von Anhang XVII REACH

Die Kommission hat kürzlich die Verordnung (EU) 2025/1731 zur Änderung der Anlagen 2, 4, 6 und 11 von Anhang XVII der REACH-Verordnung veröffentlicht. Diese Anlagen beziehen sich auf die Einträge 28 bis 30 von Anhang XVII der REACH-Verordnung, die die Beschränkung von CMR-Stoffen betreffen. Die Anlagen 2, 4 und 6 enthalten Listen von Stoffen, die aufgrund ihrer Einstufung als CMR-Stoffe von den Einträgen 28 bis 30 betroffen sind. Anlage 11 enthält Stoffe, für die eine Ausnahmeregelung für bestimmte Verwendungen gilt.

Die neuen Anlagen treten am 1. September 2025 in Kraft.