Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof hat zwei Entscheidungen zu Titandioxid und Melamin veröffentlicht.

In einer Entscheidung bestätigt er die Nichtigerklärung der Einstufung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als krebserzeugender Stoff und weist damit zwei Berufungen gegen dieses Urteil zurück.

In einer weiteren Entscheidung bestätigt er die Einstufung von Melamin durch die ECHA als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) aufgrund seiner persistenten, mobilen und toxischen Eigenschaften.