Reduzierung der Mikroplastikverschmutzung – Eine neue EU-Rechtsvorschrift tritt in Kraft
Die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung der Mikroplastikverschmutzung durch Kunststoffgranulate (Verordnung (EU) 2025/2365) traten am 16. Dezember 2025 in Kraft.
Zur Erinnerung: Diese Verordnung führt ein neues Gefahrenpiktogramm für Kunststoffgranulat ein, das unter die REACH-Beschränkung n° 78 für Mikroplastik fällt. Dieses neue Piktogramm muss auf dem Etikett, der Verpackung und den Sicherheitsdatenblättern der betreffenden Stoffe angegeben werden.
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