Kandidatenliste aktualisiert
Am 4. Februar 2026 wurden zwei Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste enthält nun 253 Stoffe.
Die folgenden Stoffe werden hinzugefügt:
Zur Erinnerung, die Verwendung dieser SVHC ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikeln 31, 32 und 33 nach REACH.
Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen die ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 4. Juli 2026.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.