Chrom(VI) – Verlängerung von 88 bestehenden Zulassungen
Die Europäische Kommission hat die Frist für 88 bereits bestehende Zulassungen für Chrom(VI) verlängert, damit Unternehmen, die bereits über eine Zulassung für die Verwendung von Chrom(VI)-haltigen Stoffen verfügen, keine Überprüfungsberichte erstellen und vorlegen müssen, wenn vor Inkrafttreten einer neuen REACH-Beschränkung für diese Stoffe keine Entscheidung der Kommission zu erwarten ist.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA bereiten derzeit ihre Stellungnahmen zur Cr(VI)-Beschränkung vor. Ihre endgültige Stellungnahme wird bis Ende 2026 erwartet.
Die Verordnung der Kommission über die Beschränkung, die die derzeitige REACH-Zulassung für diese Stoffe ersetzen wird, wird bis Ende 2028 erwartet.