Verbesserter Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Chemikalien

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat seinen Standpunkt zu neuen Bestimmungen zur Verbesserung der EU-Standards zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen angenommen.

Er billigte die sechste Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD), die neue Expositionsgrenzwerte für bestimmte gefährliche Chemikalien enthält.

Weitere Informationen finden Sie hier.