Beschränkung von 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen
Eine Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2026/859) wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Beschränkung von 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen.
Die Beschränkung wird als Eintrag Nr. 83 in die Beschränkungsliste in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen und tritt am 10. Mai 2027 in Kraft.