Pflanzenschutzmittel sind Zubereitungen, die insbesondere zum Schutz von Pflanzen verwendet werden. In der europäischen Verordnung (EG) 1107/2009 ist das Inverkehrbringen dieser Produkte (Definition von Pflanzenschutzmitteln: siehe Artikel 2) geregelt. Weitere für Luxemburg geltende Vorschriften sind im Gesetz vom 19. Dezember 2014 zu Pflanzenschutzmitteln enthalten.

Wie jedes andere chemische Produkt müssen auch Pflanzenschutzmittel gemäß CLP eingestuft und gekennzeichnet werden. Pflanzenschutzmittel müssen jedoch nicht nur die Anforderungen gemäß CLP (Artikel 17 CLP) erfüllen, sondern darüber hinaus zusätzliche Kennzeichnungselemente aufweisen. Diese zusätzlichen Elemente sind in der Verordnung (EU) 547/2011 der Europäischen Kommission festgelegt.

Zusätzlich zu den Kennzeichnungselementen nach CLP sind für Pflanzenschutzmittel folgende Elemente vorgeschrieben (Anhang I der Verordnung (EU) 547/2011):

  • Allgemeine Informationen
  • Handelsname oder Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels;
  • Name und Anschrift des Inhabers der Zulassung und die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels (sowie, falls nicht identisch, Name und Anschrift der Person, die für die Endverpackung und -kennzeichnung des Pflanzenschutzmittels verantwortlich ist);
  • Bezeichnung jedes Wirkstoffs und seine Konzentration;
  • Nettomenge des Pflanzenschutzmittels;
  • Chargennummer der Formulierung und Herstellungsdatum;
  • Informationen für Erste Hilfe, zum Beispiel eine Notrufnummer;
  • Falls ein Merkblatt (siehe unten) beigefügt ist, den Satz „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“;
  • Wirkungsart des Pflanzenschutzmittels (z. B. Insektizid, Wachstumsregler, Herbizid, Fungizid usw.) und die Wirkungsweise;
  • Art der Zubereitung (z. B. Spritzpulver, Emulsionskonzentrat usw.);
  • Verwendungszwecke, für die das Pflanzenschutzmittel zugelassen worden ist, sowie die besonderen Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt, unter denen das Erzeugnis verwendet bzw. nicht verwendet werden darf;
  • Kategorien der Verwender, die das Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen (z. B. Fachleute, Laien).
  • Gebrauchsanweisung und Verwendungsbedingungen sowie die Aufwandmenge, gegebenenfalls einschließlich der Höchstaufwandmenge pro Hektar pro Anwendung sowie der Höchstzahl der Anwendungen pro Jahr;*
  • Gegebenenfalls die Sicherheitswartezeit für jeden Gebrauch zwischen der letzten Anwendung und (entweder): Ansaat oder Pflanzung der zu schützenden Kultur / Ansaat oder Pflanzung nachfolgender Kulturen / Zugang von Menschen oder Tieren / Ernte / Verwendung oder Verbrauch;*
  • Hinweise auf gegebenenfalls auftretende Phytotoxizität, Empfindlichkeit bestimmter Sorten und andere unerwünschte mittelbare oder unmittelbare Nebenwirkungen auf Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse sowie die zu beachtenden Fristen zwischen Anwendung und Ansaat oder Pflanzung der betreffenden Kultur oder nachfolgender und benachbarter Kulturen;*
  • Anweisungen für eine geeignete Lagerung und die sichere Entsorgung;*
  • Soweit erforderlich, das Verfallsdatum bei normaler Lagerung;*
  • Verbot der Wiederverwendung der Verpackung;
  • Alle in der Zulassung vorgeschriebenen Angaben (unter Verweis auf REACH).*
  • Hinweise zur (sicheren) Verwendung
  • Standardsätze bei besonderen Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt: Sie ergänzen die CLP-Gefahrenhinweise (H-Sätze) um folgende Unterkategorien:

           o Besondere Gefahren für den Menschen (RSh)

           o Besondere Gefahren für die Umwelt (RSe)

  • Standardsätze mit Sicherheitshinweisen: Sie ergänzen die CLP-Sicherheitshinweise (P-Sätze) um folgende Unterkategorien:

            o Sicherheitshinweise für Anwender (SPo)

            o Sicherheitshinweise in Bezug auf die Umwelt (SPe)

            o Sicherheitshinweise für die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Praxis (SPa)

            o Sicherheitshinweise in Bezug auf Rodentizide (SPr)

Mitgliedstaaten können über die in Verordnung (EU) 547/2011 festgelegten spezifischen Standardsätze hinaus zusätzliche Standardsätze festlegen.

Die verschiedenen Kennzeichnungselemente sind in dem nachfolgenden exemplarischen Kennzeichnungsetikett dargestellt:

* Die Informationsmenge auf dem Kennzeichnungsetikett eines Pflanzenschutzmittels ist unter Umständen erheblich. Deshalb können die in der vorstehenden Liste mit einem Stern gekennzeichneten Elemente bei einem zu niedrigen Platzangebot auf der Verpackung auf einem separaten, der Verpackung beigefügten Merkblatt angegeben werden.