Europäische Lieferanten von Artikeln, die besonders besorgniserregende Stoffe mit einem Anteil von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, sind seit dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen über diese Stoffe in ihren Artikeln an die neu eingerichtete SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden.