Neuigkeiten

Im Dezember 2020 wurde eine neue Änderung des Anhangs XIV der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/2160) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Europäische Lieferanten von Artikeln, die besonders besorgniserregende Stoffe mit einem Anteil von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten, sind seit dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen über diese Stoffe in ihren Artikeln an die neu eingerichtete SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden.

Ein neuer Vorschlag für Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltfolgen wird derzeit ausgearbeitet.

Die aktualisierten Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags wurden nun veröffentlicht.

Von den 54 zulassungspflichtigen Chemikalien wurde die Verwendung von fast der Hälfte in der EU ganz eingestellt.

Seit dem 5. Januar müssen Unternehmen der ECHA Daten über in ihren Artikeln enthaltene besorgniserregende Chemikalien vorlegen.

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