Ab dem 1. Dezember wird die ECHA manuell überprüfen, ob alle Neuregistrierungen, bei denen der Registrant sich dazu entschlossen hat, die Daten, die mit Mitregistranten gemeinsam eingereicht wurden, nicht zu benutzen (Opt-out), eine ordnungsgemäße Begründung enthalten, wie von REACH gefordert.