Die Mitgliedstaaten haben bei der Sitzung des REACH-Ausschusses der Europäischen Kommission am 3. September für die Einschränkung der Verwendung von Bleischrotmunition in oder um Feuchtgebiete gestimmt.
Die Europäische Kommission (EK) hat einen zweiten Änderungsantrag zu Anhang VIII der CLP-Verordnung angenommen, der Bestimmungen enthält, die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen für Mitteilungen von Giftnotrufzentralen zu erfüllen.