Absicht der Einschränkung von 2,4-Dinitrotoluol

Die ECHA hat eine Absichtserklärung eingereicht, das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung von 2,4-Dinitrotoluol  als Stoff in Erzeugnissen zur Versorgung der breiten Öffentlichkeit oder von Berufsarbeitern in Konzentrationen von über 0,1 % zu beschränken. Der Beschränkungsvorschlag wird am 16. Juli 2021 erwartet.

Die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen erfolgte ab dem 27. Januar 2021 und läuft am 10. März 2021 aus.