Acht Vorschläge zur Ermittlung neuer besonders besorgniserregender Stoffe
Es wurden acht neue Absichtserklärungen zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) aufgenommen. Die Stoffe und Beispiele für ihre Verwendung sind:
- 4,4'-(1-Methylpropyliden)bisphenol; (Bisphenol B). Der Stoff ist nicht gemäß REACH registriert;
- mittelkettige chlorierte Paraffine (MCCP). Die Stoffe werden in Polymeren/Kautschuken, Kleb- und Dichtstoffen, Beschichtungsprodukten, Arbeitsflüssigkeiten sowie Produkten zur Textilbehandlung und -färbung verwendet;
- Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in Paraposition) mit C12-reichen verzweigten oder linearen Alkylketten aus der Oligomerisierung, die einzelne Isomere und/oder Kombinationen davon abdecken (PDDP). Die Stoffe werden bei der Herstellung von Chemikalien, Gummiprodukten und Kunststoffprodukten verwendet;
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine Stereoisomere. Der Stoff wird bei der Herstellung von Duftstoffen zur Verwendung in Reinigungs- und Körperpflegemitteln verwendet;
- 2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP); 2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribromderivat/3-Bromo-2,2-bis(bromomethyl)propanol (TBNPA); 2,3-Dibrompropan-1-ol (2,3-DBPA). Die Stoffe werden bei der Herstellung von Kunststoffprodukten und Chemikalien verwendet;
- 1,4-Dioxan. Der Stoff wird in Laborchemikalien, pH-Reglern, Wasseraufbereitungsprodukten und als Lösemittel zur Herstellung anderer Chemikalien verwendet;
- Glutaral. Der Stoff wird als Biozid, in der Lederbräunung und in der Röntgenfilmverarbeitung verwendet. Eine Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zur Unterstützung eines potenziellen Beschränkungsvorschlags wird für diesen Stoff in den kommenden Wochen gestartet und zu diesem Zeitpunkt gesondert angekündigt; und
- Orthoborsäure, Natriumsalz. Dieser Stoff ist nicht gemäß REACH registriert.
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