Änderung des Anhang VIII CLP

Die Änderung des Anhangs VIII CLP (Delegierte Verordnung (EU) 2020/11) wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Die delegierte Verordnung ändert den ersten Einhaltungstermin für die harmonisierte Meldung von Gemischen zur Verwendung durch Verbraucher an die Giftinformationszentren. Der Einhaltungstermin wurde vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verlegt.

Diese Anpassung ändert in einigen Punkten auch, wie die Information mitgeteilt werden, einschließlich Erklärungen über den eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI).