Änderungen der Vollständigkeitsprüfungen von REACH-Registrierungen

Die Europäische Kommission hat einige der Informationsanforderungen für die Registrierung von Chemikalien gemäß REACH in den Jahren 2021 und 2022 geändert.

Ab dem 1. Mai 2023 wird die ECHA damit beginnen, sowohl neue Registrierungen als auch Aktualisierungen bestehender Registrierungen anhand der überarbeiteten Anforderungen zu prüfen. Die Registranten sollten sich daher auf die Änderungen vorbereiten, da bereits eingereichte Registrierungen die Vollständigkeitsprüfung möglicherweise nicht mehr bestehen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.