Aktualisierte Leitlinien für Unternehmen, die gefährliche Gemische auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
Die überarbeitete Fassung der Leitlinien für harmonisierte Informationen über Maßnahmen bei gesundheitlichen Notfällen (Anhang VIII zur CLP-Verordnung) ist jetzt verfügbar.
Diese Aktualisierung verdeutlicht den bestehenden Text und erläutert die Verwendung übergeordneter Komponentenbezeichnungen.