Aktualisierte Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags

Die aktualisierten Leitlinien zur Erstellung eines Zulassungsantrags wurden nun veröffentlicht.

In dieser Fassung wurden die Urteile des Gerichts der Europäischen Union von 2019 zur Auslegung der Eignung von Alternativen im Antragsverfahren berücksichtigt. Es wird klargestellt, dass Antragsteller Substitutionspläne in ihre Anträge aufnehmen müssen, wenn die Prüfung von Alternativen zeigt, dass geeignete Alternativen in der EU verfügbar sind, auch wenn diese Alternativen für den Antragsteller technisch oder wirtschaftlich nicht machbar sind.

Das Dokument wird in 23 Amtssprachen zur Verfügung gestellt.