Aktualisierung der Absicht, bestimmte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) zu beschränken, veröffentlicht

Die ECHA, in Kooperation mit den Niederlanden, hat soeben eine Aktualisierung ihrer Absicht veröffentlicht, das Inverkehrbringen von PAK-haltigen Kunststoffen, Gummi und anderen Granulaten über eine festgelegte Konzentrationsgrenze hinaus zu beschränken. Die Absicht umfasst Anwendungen wie Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder als loses Granulat oder Mulch auf Spielplätzen und in Sportanwendungen.

Die aktualisierte Absicht kann im <link https: echa.europa.eu de registry-of-restriction-intentions _blank>Verzeichnis der Absichtserklärungen für Beschränkungen gefunden werden.