Aktualisierung von Anhang I der POP-Verordnung

Eine neue Änderung des Anhangs I der POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/277) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit der Änderung wird die vierte Spalte („Ausnahme für die Verwendung als Zwischenprodukt oder andere Spezifikation“) in Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2019/1021 des Eintrags für Pentachlorphenol und seine Salze und Ester aktualisiert.