Alleinvertreter müssen ihre Nicht-EU-Hersteller angeben
Alleinvertreter müssen ab dem 26. April die Nicht-EU-Hersteller angeben, die sie vertreten.
Die Alleinvertreter müssen für jeden von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller ein eigenes REACH-IT-Konto einrichten und bis zum 14. Oktober 2022 die erforderlichen Registrierungen und Kontaktinformationen für jeden dieser Hersteller vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie in den Nachrichten der ECHA.