Anhang II REACH aktualisiert

Am 26. Juni 2020 wurde eine Änderung des Anhangs II REACH (Verordnung (EU) 2020/878) über Anforderungen an den Inhalt des Sicherheitsdatenblattes (SDB) im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese Aktualisierung berücksichtigt insbesondere die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Nanoformen, die durch die Verordnung (EU) 2018/1881 eingeführt wurden und deren Informationen in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden müssen.

Die Aktualisierung berücksichtigt auch die Anforderungen von Anhang VIII der CLP über Giftzentren, die es unter anderem erlauben, dass der Unique Formulation Identifier (UFI) im SDB nur in Bezug auf gefährliche Gemische angegeben wird, die zur Verwendung an Industriestandorten geliefert werden. Es wird auch verlangt, dass für bestimmte Gemische, die nicht verpackt sind, die UFI-Nummer im SDB angegeben werden muss.

Diese Änderung führt auch die Tatsache ein, dass, falls verfügbar, die spezifischen Konzentrationsgrenzwerte, die Multiplikationsfaktoren und die Schätzungen der akuten Toxizität gemäß CLP im SDB angegeben werden müssen, da diese für die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen relevant sind.

Unbeschadet der Verpflichtung zur Aktualisierung des SDB gemäß Artikel 31 Absatz 9 REACH oder für den Fall, dass die UFI-Nummer in das SDBs aufgenommen werden muss, kann das gemäß der Verordnung (EU) 2015/830 erstellte SDB bis zum 1. Januar 2022 weiter geliefert werden.

Diese Verordnung wird am 1. Januar 2021 anwendbar sein.