Aufforderung zum Nachweis von Stoffen in Erzeugnissen
Die ECHA bittet um Stellungnahmen zu einem Entwurf für Screening-Informationen zu 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl-)Phenol, ethoxyliert, und 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert, in Produkten (Erzeugnisse).
Wie in Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung festgelegt, untersucht die ECHA, ob die Verwendung dieser Stoffe in Erzeugnissen angemessen kontrolliert wird und ob eine Beschränkung erforderlich ist.
Bis zum 3. April 2024 können Stellungnahmen eingereicht werden.