Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen: Alkane, C14-17, Chlor

Die Europäische Kommission hat die ECHA aufgefordert, einen Vorschlag für besonders besorgniserregende Stoffe nach Anhang XV für Alkane, C14-17 und Chlor für die Einreichung im Februar 2021 vorzubereiten. 

Die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) kann durch Beschränkungen zu einem verbesserten Risikomanagement führen. Die ECHA fordert interessierte Parteien auf, Informationen über die Verwendung (z. B. Mengen, Freisetzungen usw.), die Möglichkeit der Substitution und die sozioökonomischen Auswirkungen der Substitution vorzulegen.

Diese Konsultation zur Aufforderung zur Einreichung von Bemerkungen und zur Vorlage von Nachweisen läuft noch bis zum 15. Dezember 2020.