Beschränkungsliste aktualisiert

Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1464) zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung wurde soeben im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dieser Änderung wird die Liste der Beschränkungen aktualisiert, indem ein neuer Eintrag (Eintrag 77) über Formaldehyd und Formaldehyd freisetzende Stoffe aufgenommen wird.

Diese Beschränkung sieht vor, dass nach dem 6. August 2026 Erzeugnisse nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn unter den in der zugehörigen Anlage 14 festgelegten Prüfbedingungen die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds 0,062 mg/m3 bei Erzeugnissen und Möbeln auf Holzbasis und 0,080 mg/m3 bei anderen Erzeugnissen überschreitet.

Außerdem ist vorgesehen, dass nach dem 6. August 2027 Straßenfahrzeuge nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Formaldehydkonzentration im Innenraum dieser Fahrzeuge unter den in der zugehörigen Anlage 14 festgelegten Prüfbedingungen 0,062 mg/m3 übersteigt.