Beschreibung der Meldepflichten für Mikroplastik verfügbar
Die ECHA hat ein unterstützendes Dokument zu den Meldepflichten veröffentlicht, die in der Beschränkung für Mikroplastik (Eintrag Nr. 78 von Anhang XVII REACH) festgelegt sind.
Diese Beschränkung trat im Oktober 2023 in Kraft und sieht die jährliche Meldung bestimmter Stoffe vor, wobei die erste Frist im Mai 2026 abläuft.
Die Meldung erfolgt unter Verwendung einer speziellen Vorlage in IUCLID, die mit dem nächsten größeren Update veröffentlicht wird.