Die ECHA berücksichtigt während der Entscheidungsfindung zur Bewertung keine Dossieraktualisierungen

Im Rahmen der Dossierbewertung berücksichtigt die ECHA nur Dossieraktualisierungen, die eingereicht werden, bevor sie einen Entscheidungsentwurf erlässt. Wenn danach neue Informationen verfügbar werden, müssen Registranten diese in ihren Bemerkungen zum Entscheidungsentwurf übermitteln. Die Agentur wird die Informationen in den Bemerkungen berücksichtigen und die Entscheidung möglicherweise entsprechend ändern.

Neue Informationen über Menge, Verwendungen und Exposition werden nicht berücksichtigt, wenn die ECHA den Entscheidungsentwurf bereits mit der Bitte um Bemerkungen an die Registranten gesendet hat.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.