Dossierbewertung: Antrag auf eine Kombinationsstudie in Anhang VII

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA hat zugestimmt, einen kombinierten Kometentest (OECD TG 489) und einen Mikrokerntest (OECD TG 474) für Stoffe zu beantragen, für die gemäß Anhang VII der REACH-Verordnung mehr als eine Tonne pro Jahr registriert sind.

Die Kombinationsstudie wird angefordert, wenn:

  • ein positiver Ames-Test, der das Potenzial von Chemikalien auf Mutationen in Bakterien prüft, vorliegt;
  • Anzeichen einer Chromosomenaberration vorliegen; und
  • keine anderen angemessenen und geeigneten In-vivo-Genotoxizitätsdaten im Dossier vorhanden sind.

Dieser Ansatz gilt bereits für Konformitätsprüfungen und Prüfungen von Prüfvorschlägen, um die Informationsanforderungen für höhere Tonnagebänder gemäß REACH-Anhänge VIII, IX und X zu erfüllen. Künftig können die Registranten auch für die Dossiers in Anhang VII Anträge auf eine Kombinationsstudie erwarten. 

Die kombinierte Studie kann dazu beitragen, Tierversuche zu reduzieren und gleichzeitig nützliche Informationen über das Potenzial von Substanzen liefern, Chromosomenaberrationen oder Genmutationen in vivo herbeizuführen.