Durch REACH wird die Einhaltung der ‘Guten Laborpraxis’ überprüft
ECHA erinnert die Registranten an Ihre Pflicht, alle toxikologischen und ökotoxikologischen Versuche gemäß der Guten Laborpraxis (GLP) durchzuführen.
Weitere Informationen können in <link https: echa.europa.eu de reach-tests-need-to-comply-with-good-laboratory-practice _blank>ECHAs Pressemitteilung gefunden werden.