Eingeleitete Konsultation zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Die Europäische Kommission hat gerade eine Konsultation über die Zuordnung von Hinweisen zu bestimmten Stoffen im Rahmen der CLP-Verordnung eingeleitet.

Die CLP-Verordnung legt Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fest. Anhang VI enthält Hinweise, die Stoffen mit harmonisierten Einstufungen zugeordnet werden können. Diese Hinweise enthalten weitere Anweisungen zur Klassifizierung und Kennzeichnung dieser Stoffe oder Gemische, die sie enthalten. Durch diese Initiative werden bestimmte Stoffe mit neuen Hinweisen versehen (die durch eine kürzliche Änderung in die CLP-Verordnung aufgenommen wurden).

Die Konsultation erstreckt sich bis zum 19. August 2022.