Emwelt.lu-Webseite zu den Pflichten bezüglich Quecksilber aktualisiert
Die unter emwelt.lu verfügbare <link https: environnement.public.lu fr emweltprozeduren autorisations substances-produits mercure.html _blank>Webseite zu den Pflichten bezüglich Quecksilber wurde aktualisiert.
Die neuen Informationen auf der Webseite beziehen sich auf die Berichtspflichten und Datenanforderungen für Hersteller und Händler, die mit der <link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber eingeführt wurden.
Diese Anforderungen betreffen:
- Wirtschaftsteilnehmer, die neue, mit Quecksilber versetzte Produkte herstellen oder in Verkehr bringen, oder die neue Herstellungsprozesse verwenden (Artikel 8(3));
- Wirtschaftsteilnehmer, die in den Industriezweigen Chloralkaliindustrie, Reinigung von Erdgas und Förderung von Nichteisenmetallen und Verhüttung tätig sind (Artikel 12);
- Betreiber von Anlagen, die für die zeitweilige Lagerung von Quecksilberabfällen verantwortlich sind, und Betreiber von Anlagen, die für die Umwandlung, einschließlich der Verfestigung der Quecksilberabfälle, verantwortlich sind (Artikel 14(4)).
Alle Informationen müssen an das Umweltamt (Administration de l'environnement, AEV) unter Verwendung der folgenden E-Mail-Adresse übermittelt werden: <link nouvelle>reach@aev.etat.lu.