Ende der Übergangszeit von CLP – Aktualisieren Sie auch Ihr SDB!

Die Übergangs Frist von zwei Jahren, um mit der CLP Verordnung konform zu sein, ist am 1. Juni 2017 zu Ende gegangen. Nicht nur müssen Produkte laut der CLP Verordnung gekennzeichnet werden sondern auch die Sicherheitsdatenblätter sollten aktualisiert werden um mit der <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2015/830 konform zu sein.

Nach dem 1. Juni 2017 sind nur noch SDSs, die gemäß des Anhangs der Verordnung (EU) 2015/830 erstellt wurden, für Stoffe und Gemische zulässig.