Entscheidungen der Kommission über Zulassungsanträge
Die Europäische Kommission hat 10 Zulassungen für die Verwendung der folgenden Stoffe erteilt (Ablaufdaten des Überprüfungszeitraums sind in Klammern angegeben):
4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxiliert (4-NPnEO):
- eine Verwendung, die von SEBIA beantragt wird (4. Januar 2028);
- eine Verwendung durch Sekisui S-lec BV Roermond (4. Januar 2028); und
- eine Verwendung, die von Cytiva Sweden AB beantragt wird (4. Januar 2033).
4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert (4-tert-OPnEO):
- eine Verwendung, die von Rentschler Biopharma SE beantragt wird (4. Januar 2028);
- eine Verwendung, die von Kedrion S.p.A. beantragt wird (4. Januar 2033);
- eine Verwendung, die von Sanofi Pasteur beantragt wird (4. Januar 2033); und
- zwei Verwendungen, die von Diagnostica Stago beantragt werden (4. Januar 2028 und 4. Januar 2033).
Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur:
- eine Verwendung, die von der Rain Carbon Germany GmbH beantragt wird (4. Oktober 2032).
Anthracenöl („AO“):
- eine Verwendung, die von der Rain Carbon Germany GmbH beantragt wird (4. Oktober 2032).
Die Europäische Kommission hat außerdem acht Genehmigungen für die Verwendung von Bleisulfochromatgelb und Bleichromatmolybdatsulfatrot durch DCL Corporation (NL) B.V. OR abgelehnt.