Entscheidungen der Kommission über Zulassungsanträge

Die Europäische Kommission hat 10 Zulassungen für die Verwendung der folgenden Stoffe erteilt (Ablaufdaten des Überprüfungszeitraums sind in Klammern angegeben):

4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxiliert (4-NPnEO):

4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert (4-tert-OPnEO):

Pech, Kohlenteer, Hochtemperatur:

Anthracenöl („AO“):

Die Europäische Kommission hat außerdem acht Genehmigungen für die Verwendung von Bleisulfochromatgelb und Bleichromatmolybdatsulfatrot durch DCL Corporation (NL) B.V. OR abgelehnt.