Erinnerung – Nächste Meldefrist für Stoffe in Erzeugnissen am 12. Juli 2017

Für die vier am 12. Januar 2017 in die Kandidatenliste aufgenommenen besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) endet die Meldefrist am 12. Juli 2017. Das Webformular auf der ECHA-Website ist der einfachste Weg die Meldung einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie in der ECHA-Videoanleitung und auf der ECHA-Webpage zur Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen.

Weitere Informationen finden Sie in den ECHA Weekly News.