Fristen für die Aktualisierung der Registrierungsdossiers geklärt

Die Europäische Kommission hat die Bedeutung des Begriffs „ohne ungebührliche Verzögerung“ in einer Durchführungsverordnung klargestellt, die nun von allen Mitgliedstaaten befürwortet wurde. Unternehmen sind dafür verantwortlich, ohne ungebührliche Verzögerung ihre Registrierungen von sich aus mit relevanten neuen Informationen zu aktualisieren.

Die vorgesehenen Fristen für die verschiedenen Arten von Aktualisierungen werden nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung gelten, die im Laufe dieses Jahres erwartet wird.