Gebühren für Anträge auf Zulassung angepasst

Am 22. Juni hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Durchführungsverordnung (EU) 2018/895), der Kommission zur Änderung der <link https: eur-lex.europa.eu lexuriserv _blank>Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Abgaben, veröffentlicht.

Um Unternehmen zu ermutigen, gemeinsam einen Antrag zu stellen, hat die Europäische Kommission die Gebühren für Anträge auf Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen im Rahmen von REACH überarbeitet. Die Gebühren für zusätzliche Verwendungen sind gestiegen. Die geänderten Gebühren gelten auch für Zulassungsinhaber, die einen Überprüfungsbericht einreichen.

Weitere Informationen finden Sie in der <link https: echa.europa.eu de _blank>Pressemitteilung der ECHA.