Gefährliche Stoffe – Ausnahme für die Verwendung von Blei in Elektro-/Elektronikgeräten für bestimmte Medizinprodukte
Derzeit wird ein neuer Vorschlag zur Ausnahmeregelung für die Verwendung von Blei in Elektro-/Elektronikgeräten für bestimmte Medizinprodukte ausgearbeitet.
Die Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird durch EU-Rechtsvorschriften (Richtlinie RoHS 2) eingeschränkt. Wirtschaftsteilnehmer können jedoch Ausnahmen beantragen, wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt werden. Diese Initiative ermöglicht die Verwendung von Blei in supraleitenden Drähten und Kabeln für bestimmte Medizinprodukte.