ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Stoffe vor

Die ECHA schlägt vor, ein Verbot für Cr(VI)-Stoffe einzuführen, außer in den folgenden Verwendungskategorien, wenn sie bestimmte Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern und für Umweltemissionen einhalten:

  1. Formulierung von Gemischen
  2. Galvanische Beschichtung von Kunststoffsubstraten
  3. Galvanische Abscheidung auf Metallsubstrat
  4. Verwendung von Primern und anderen Schlämmen
  5. Sonstige Oberflächenbehandlung
  6. Funktionelle Zusatzstoffe/Verarbeitungshilfsstoffe

Eine solche Beschränkung könnte die derzeitigen Zulassungsanforderungen gemäß REACH ersetzen.

Alle Interessengruppen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer sechsmonatigen Konsultation, die voraussichtlich am 18. Juni 2025 beginnt, Informationen zu liefern, die sich auf solide Nachweise stützen. Die ECHA plant, eine Online-Informationssitzung zu organisieren, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und die Beteiligten bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie hier.