Liste der beschränkten Stoffe aktualisiert

Die Kommission hat Anhang XVII der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Verordnung (EU) 2020/1149) geändert, um die Diisocyanate aufzunehmen (Eintrag 74).

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Diisocyanate nicht mehr als solche, als Bestandteil in anderen Stoffen oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke nach dem 24 Februar 2022 in Verkehrgebracht werden und nach dem 24. August 2023 verwendet werden.