Nachgeschaltete Anwender und Händler – Ziehen Sie in Erwägung, einen Stoff selbst zu registrieren und profitieren Sie von der DCG-Lösung 21

Die ECHA hat gerade einen weiteren Hinweis veröffentlicht, wie die nachgeschalteten Anwender und Händler von der DCG-Lösung 21 profitieren können. Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender oder ein Händler sind, und kein EU-Lieferant beabsichtigt, einen Stoff zu registrieren den Sie brauchen, sollten Sie in Erwägung ziehen, ihn selbst zu importieren und zu registrieren.

Weitere Informationen zu den DCG-Themen und der REACH-Registrierung und DUs finden Sie auf der ECHA-Website.