Neue Anpassung der CLP-Verordnung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Eine weitere Anpassung der CLP-Verordnung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2018/1480).

Die Verordnung passt insbesondere Teil 3 von Anhang VI mit der Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe an. So werden bestehende harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen angepasst, neue hinzugefügt und die Index-Nummern angepasst.

Die Verordnung korrigiert darüber hinaus Artikel 2(2) der <link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2017/776.