Neue Verordnung zu Phase-in-Stoffen
Eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1692) über die Registrierung und gemeinsame Nutzung von Daten für Phase-in-Stoffe wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Unter anderem schafft die neue Verordnung Klarheit über die Berechnung der Tonnage. Ab dem 31. Dezember 2019 müssen Unternehmen für jeden ihrer Stoffe den Fertigungs- oder Importumfang pro Kalenderjahr berechnen.
Im Hinblick auf die Pflichten zur gemeinsamen Nutzung von Daten wird Registranten künftig empfohlen, auf ähnliche informelle Kommunikationsplattformen wie bei der Registrierung der Phase-in-Stoffe zurückzugreifen.
Weiter wird klargestellt, dass ab dem 31. Dezember 2019 die Vorregistrierung gemäß Artikel 28 REACH („Vorregistrierungspflicht für Phase-in-Stoffe“) keine Gültigkeit mehr hat.