Neuer Stoff als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert

Die Europäische Kommission hat einen neuen Stoff als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) eingestuft (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf>Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2018/2013).

Dieser Beschluss betrifft den Stoff 1.1,7,7-trimethyl-3-(phenylmethylen-) bicyclo [2.2.1] heptan-2-one (3-benzylidene camphor), der gemäß Artikel 57(f) REACH wegen seiner endokrin wirksamen Eigenschaften zusammen mit schweren Auswirkungen auf die Umwelt als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert wurde.