Schutz der Arbeitnehmer –Berichtigung der neuen großherzoglichen Verordnung

Eine Berichtigung der neuen großherzoglichen Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reprotoxische Stoffe bei der Arbeit wurde veröffentlicht.

Durch diese Berichtigung werden der großherzoglichen Verordnung vier Anhänge hinzugefügt.