RAC empfiehlt Arbeitsplatzgrenzwerte für Benzol, Acrylnitril und Nickel und seine Verbindungen
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) hat bei seinem Zusammentreffen im März Arbeitsplatzgrenzwerte für Benzol, Acrylnitril und Nickel und seine Verbindungen empfohlen. Diese Stellungnahmen folgen der Aufforderung der Europäischen Kommission vom März 2017, dass der RAC wissenschaftliche Stellungnahmen zu fünf Grenzwerten für Chemikalien im Rahmen der Arbeitsschutzgesetzgebung vorlegen soll. Die wissenschaftliche Empfehlung des RAC wird der Kommission dabei helfen, bestehende Grenzwerte für Karzinogene und Mutagene zu ändern oder neue hinzuzufügen und Arbeitnehmer besser vor krebserzeugenden Chemikalien zu schützen.
Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung der ECHA und in den Stellungnahmen des RAC verfügbar.