RAC unterstützt die PAK-Beschränkung in Tonzielen zum Schießen

Der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung (RAC) unterstützte den Vorschlag, PAK in Tonzielen zum Schießen einzuschränken.

Die Beschränkung zielt darauf ab, weitere Umweltemissionen dieser giftigen und sehr persistenten Stoffe zu verhindern, die sich im Körper von Menschen und Tieren ansammeln. Es ist auch bekannt, dass viele PAK Krebs verursachen. Mit der vorgeschlagenen Beschränkung wird eine Konzentrationsgrenze von 0,005 Massenprozent für die Anzahl von 18 Indikator-PAK eingeführt, nach einem einjährigen Übergangszeitraum, in dem die Konzentrationsgrenze von 1 % gilt.