Stellungnahmen des RAC zu wissenschaftlichen Bewertungen von Asbest und Cadmium

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) hat Stellungnahmen zur Bewertung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) für Asbest, Cadmium und seine anorganischen Verbindungen abgegeben.

In Bezug auf Asbest beschreibt die Stellungnahme, wie der Grad des übermäßigen Krebsrisikos von der Konzentration gemischter Asbestfasern in der Luft abhängt (Exposition-Wirkungs-Verhältnis). Dies wird die Kommission bei der Überprüfung des derzeitigen Grenzwerts für die Exposition am Arbeitsplatz unterstützen.

Der RAC stellte fest, dass die Verwendung aller Asbestfasertypen in der EU bereits verboten ist und dass für Asbestbeseitigungsarbeiten strenge Kontrollmaßnahmen gelten, dass aber dennoch eine Exposition am Arbeitsplatz auftreten kann, z. B. bei unkontrollierten Abbruch- oder Wartungsarbeiten mit alten Asbestprodukten.