Tätowiertinte – Ende der Ausnahmeregelung für die Pigmente Blue 15:3 und Green 7

Die Übergangszeit für die Pigmente Blue 15:3 und Green 7 im Rahmen der REACH-Beschränkung für Tätowiertinten und permanentes Make-up ist nun vorbei.

Zur Erinnerung: Seit dem 4. Januar 2022 unterliegt eine große Anzahl von Stoffen, die in Tätowiertinten und Permanent Make-up verwendet werden, in der EU Beschränkungen im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH.

Für die beiden Farbstoffe Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7 wurde eine Übergangsphase gewährt, damit die Industrie Alternativen zu diesen Stoffen entwickeln kann. Als zuständige Behörde möchte die Umweltverwaltung (AEV) die Fachleute des Sektors darauf aufmerksam machen, dass diese Ausnahmeregelung seit dem 4. Januar 2023 nicht mehr gilt.

Die Beschränkung schreibt außerdem vor, dass das Gemisch unter anderem die folgenden Angaben enthält:

  • die Aufschrift "Gemisch für Tätowierungen oder Permanent Make-up";
  • eine Referenznummer zur eindeutigen Identifizierung der Charge;
  • eine Liste der Inhaltsstoffe....

Die AEV rät Tätowierstudios, streng darauf zu achten, dass die verwendeten Gemische für Tätowierungen und Permanent Make-up den REACH-Beschränkungen entsprechen.

Die AEV-Beauftragten werden im Laufe des Jahres 2023 Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der REACH-Verordnung bei Tätowiertinten zu überwachen.