Überarbeitung der Ausnahmen von den vorgeschlagenen Beschränkungen für PFOA und PFCA

Die ECHA hat am 30. April 2020 die Absicht vorgelegt, die Grundlage für die Überarbeitung bestimmter Ausnahmen von den Beschränkungen für Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-bezogenen Substanzen sowie C9-C14 Perfluorcarbonsäuren (C9-C14 PFCA), ihre Salze und C9-C14 PFCA-bezogene Stoffe zur Einreichung am 9. Oktober 2020 zu untersuchen.

Interessensvertreter werden gebeten, relevante Informationen im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Bemerkungen und zur Vorlage von Nachweisen bis zum 6. Juli 2020 bereitzustellen.